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Abrechnung

Rahmenbedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:

Jede private Krankenversicherung hat eigene Bedingungen und Tarifangebote (Gleiches gilt für Beihilfeberechtigte).

Bitte prüfen Sie vor Therapiebeginn anhand der nachfolgenden Checkliste, welche speziellen Vereinbarungen Ihr Versicherungspaket enthält.

  • Beinhaltet Ihr Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlungen und wenn ja, in welcher Höhe?

  • Welche Behandler werden anerkannt (Psychologische Psychotherapeuten oder ausschließlich ärztliche Psychotherapeuten)?

  • Ist die vorherige Beantragung einer Behandlung erforderlich  (formlos,  spezielles Formular oder Bericht an den Gutachter)?

  • Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich?

  • Gibt es eine festgelegte jährliche Maximalstundenzahl?

  • Ist eine Bezuschussung über die Beihilfe möglich?

 

Kosten für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Die Vergütung erfolgt nach der „Gebührenordnung für psychotherapeutische Leistungen durch Psychologische Psychotherapeuten (GOP)“. Details werden für Sie nachvollziehbar und transparent in einer Honorarvereinbarung dargestellt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die getroffene Honorarvereinbarung einen Honoraranspruch allein Ihnen persönlich gegenüber auslöst und damit:

  • von Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe nicht übernommen werden muss

  • eine Kostenübernahme für freiwillig Versicherte der GKV ggf. nur in Höhe der üblichen Kassenleistung erfolgt

  • die Erstattung durch eine private Krankenversicherung sich nach den Satzungs- und Vertragsbestimmungen der jeweiligen Versicherung richtet.

  • Das Honorar ist also unabhängig von der Erstattung durch Dritte persönlich zu entrichten.

 

Rahmenbedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung bzw. Beratung im Falle einer Privatliquidation (Selbstzahlende)

Es gibt mehrere mögliche Gründe dafür, eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler zu finanzieren, zum Beispiel:

Manche Menschen möchten es nicht, dass ihre psychische Problematik bei der Krankenkasse „aktenkundig“ wird.

Die der Symptomatik angemessene Diagnose ist im Katalog der WHO (Weltgesundheitsorganisation) nicht als krankheitswertig eingestuft.

Kosten

Die Vergütung erfolgt nach der „Gebührenordnung für psychotherapeutische Leistungen durch Psychologische Psychotherapeuten (GOP)“. Details werden für Sie nachvollziehbar und transparent in einer Honorarvereinbarung dargestellt.

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